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Unterstützung bei geringem Einkommen

Es gibt für Menschen mit geringem Einkommen verschiedene Möglichkeiten Unterstützung bei den Anwaltskosten zu bekommen.

Für ein erstes Beratungsgespräch können Sie beim Amtsgericht Ihrer Meldeadresse Beratungshilfe beantragen. Ausführliche Information zu den Voraussetzungen und der Beantragung finden Sie hier. Sollten Sie einen Beratungshilfeschein erhalten belaufen sich die Kosten für eine anwaltliche Beratung für Sie nur noch auf 15 Euro.

Hat Ihre Sache positive Erfolgsaussichten, besteht die  Möglichkeit vor Gericht Prozesskostenhilfe zu beantragen. In diesem Fall wird ein Großteil Ihrer Kosten aus der Staatskasse gedeckt. Auch diese Möglichkeit besprechen wir ausführlich mit Ihnen.

Im Strafrecht besteht einkommensunabhängig in manchen Fällen die Möglichkeit einer Beiordnung als Pflichtverteidiger – hierzu informieren wir Sie im Rahmen des Erstgesprächs.


Kontakt

Kanzlei Amigo

Residenzstraße 154

13409 Berlin

Tel.: 030 5095 0007

Fax.: 030 5095 0009

Anfahrt

U8 - Bahnhof Residenzstraße

Bus Linien 122, 327 - Halt Kolpingplatz

Die Kanzlei befindet sich im 2. OG. Leider ist kein Fahrstuhl im Haus vorhanden.

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 10.00 - 15.00 Uhr
Freitag geschlossen

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