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Unterstützung bei geringem Einkommen

Es gibt für Menschen mit geringem Einkommen verschiedene Möglichkeiten Unterstützung bei den Anwaltskosten zu bekommen.

Für ein erstes Beratungsgespräch können Sie beim Amtsgericht Ihrer Meldeadresse Beratungshilfe beantragen. Ausführliche Information zu den Voraussetzungen und der Beantragung finden Sie hier. Sollten Sie einen Beratungshilfeschein erhalten belaufen sich die Kosten für eine anwaltliche Beratung für Sie nur noch auf 15 Euro.

Hat Ihre Sache positive Erfolgsaussichten, besteht die  Möglichkeit vor Gericht Prozesskostenhilfe zu beantragen. In diesem Fall wird ein Großteil Ihrer Kosten aus der Staatskasse gedeckt. Auch diese Möglichkeit besprechen wir ausführlich mit Ihnen.

Im Strafrecht besteht einkommensunabhängig in manchen Fällen die Möglichkeit einer Beiordnung als Pflichtverteidiger – hierzu informieren wir Sie im Rahmen des Erstgesprächs.


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