Kosten bei Mandatsübernahme
Sollten wir nach der Erstberatung das Mandat übernehmen, kommen weitere Kosten auf Sie zu. Diese sind je nach Aufwand und Verfahrensart unterschiedlich hoch.
Die anwaltliche Vergütung bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Möglich ist auch der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung für besonders umfangreiche Fälle. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die anfallenden Kosten in einer Summe zu zahlen, gibt es die Möglichkeit, eine Zahlung in Raten mit uns zu vereinbaren.
Insbesondere verlangen wir stets die Zahlung eines Vorschusses. Dieser wird jedoch auf die Gesamtkosten der anwaltlichen Vertretung angerechnet.
Weitere Informationen zum Thema Rechtsanwaltsgebühren und Rechtsschutzversicherung finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.